Rechtefragen vor der Aufbereitung und Abspeicherung von Videos im APA-OTS Video-Manager

Bevor Sie Ihr Video veröffentlichen, überprüfen Sie, ob Sie über alle Rechte an dem Clip verfügen.

Bitte beachten Sie: Viele meinen, dass Sie mit der Beauftragung der Produktionsfirma auch alle Rechte am Video erworben haben. VORSICHT: Dies ist nicht immer der Fall. Oft werden Rechte nur für einen eingeschränkten Umfang eingeräumt (z. B. Nutzung nur auf der Unternehmens-Website) oder nur für eine beschränkte Dauer (z. B. 1 Jahr) und weitere Rechte müssen nachgekauft werden.

Klären Sie vor dem Veröffentlichen Ihres Videos auf dem Ausspielportal www.apa-ots-video.at mit dem von Ihnen beauftragten Produzenten des Videos ab, ob Sie über die Rechte an dem Video verfügen:

  • weltweites, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung und Zurverfügungstellung im Internet mittels Streaming und mittels Download/Video-On-Demand
  • das Recht zur Weitergabe an Lizenznehmer (APA-OTS und an Nutzer von APA-OTS)
  • Vergewissern Sie sich, dass für die weitere Nutzung keine Zahlungen mehr zu leisten sind.
  • Achten Sie dabei insbesondere darauf, dass Sie das Video nicht nur für einen eingeschränkten Nutzungsbereich erworben haben (häufig kommen zeitliche Beschränkungen vor oder eine Einschränkung der Verwendung nur auf Ihrer eigenen Unternehmenswebsite).

Klären Sie mit Ihrem Produzenten ab, ob er die Rechte von allen Personen und für alle fremden Inhalte erworben hat, die in dem Video vorkommen (im Zweifel lassen Sie sich Nachweise geben):

  • Ausschnitte aus fremden Videos
  • Musik samt Liedtext (Komponist, Liedtexter, Interpret, Hersteller der Aufnahme) für die Musikhinterlegung. Darf die Musik verwendet werden? Sind Gebühren an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen (AKM etc.)?
  • Fotos, Lichtbilder, zeitgenössische Gemälde, Kunstwerke (z. B. Skulpturen, Statuen, Plastiken) auf nicht-öffentlichen Plätzen, Bauwerke oder Innenräume (wenn nicht-öffentlich zugänglich); ausgenommen zufällige bzw. beiläufige Sichtbarkeit ohne konkreten Bezug
  • Texte (gesprochene Texte, Drehbuch)

Lassen Sie sich vom Produzenten nachweisen, dass die Personen, die im Video zu sehen sind (Schauspieler/Darsteller, Musiker, Interviewpartner usw.), die Einwilligung dazu erteilt haben und mit der Verwendung des Videos einverstanden sind.

Der Produzent sollte Ihnen auch belegen können, dass er entsprechende Vereinbarungen mit den Personen getroffen hat, die an der Produktion kreativ mitgewirkt haben (Regisseur, Kameramann, Schnitt etc.), sodass keine Zahlungen mehr an diese Personen zu leisten sind.

ALSO: Sichern Sie sich alle Rechte an dem Video und besprechen Sie sich dies mit Ihrem Filmproduzenten und Sie werden Freude an dem Video und der Verwendung im OTS-Videomanager haben.

Beachten Sie aber, dass hier nicht alle Rechtsfragen angesprochen werden können. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Video im Videomanager hochgeladen werden darf, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um dies zu klären.

Glossar

Beauftragung

Damit ist der Auftrag an eine professionelle Filmfirma (Produktionsfirma) gemeint, ein Video herzustellen.

Produktionsfirma

Das Unternehmen, das mit der Herstellung des Videoclips beauftragt wurde.

Nutzungsrecht

Das Recht, das Video kommerziell zu verwenden (z. B. an ein anderes Unternehmen (insbesondere an die APA) weiterzugeben, im Internet zu zeigen, Kopien davon anzufertigen, zu bearbeiten usw.). Dabei ist darauf zu achten, dass der APA das Recht eingeräumt werden soll, Nutzungsrechte an dritte Personen weiterzugeben.

Lizenznehmer

Das sind die Personen oder Unternehmen (wie z. B. die APA), denen Sie das Video zur Verwendung weitergeben. Sie erteilen der APA eine Berechtigung (Lizenz), das Video im Internet im APA-OTS Video-Manager zur Verfügung zu stellen und Nutzungsrechte an dritte Personen weiterzugeben.

Zahlungen

Denkbar wären zum Beispiel Lizenzgebühren für die Verwendung des Videos nach Ablauf einer befristeten Nutzung oder Lizenzzahlungen für bestimmte Nutzungsformen (Nutzungsbereiche).

Nutzungsbereich

Damit ist die Art und Weise gemeint, wie das Video verwendet werden darf. In vielen Fällen sind Einschränkungen vorgesehen, die Sie vor dem Hochladen des Video im APA-OTS Video-Manager klären sollten.

Beispiele:

  • Mögliche Einschränkung: das Video darf nur auf der eigenen Website gezeigt werden, aber nicht auf eine Videoplattform hochgeladen werden. In diesem Fall kann es nicht am Ausspielportal www.apa-ots-video.at verwendet werden.
  • Wenn das Video nur als TV-Spot produziert wurde, aber nicht im Internet auf eine Videoplattform hochgeladen werden darf, kann es auch nicht auf www.apa-ots-video.at verwendet werden.
  • Wenn die Verwendung des Videos nur für redaktionelle Nutzung gestattet ist (d.h. nur zur Berichterstattung über ein Ereignis), darf keine kommerzielle Nutzung stattfinden (z. B Einbindung in einen Werbeclip);
  • Wenn das Video nicht in Social Media (Facebook, Twitter usw.) verbreitet werden darf, wird im APA-OTS Video-Manager nicht die „Teilen-Funktion“ aktiviert.
  • Geben Sie bekannt, ob das Video nur als Ganzes genutzt werden oder auch Teile daraus verwendet werden dürfen;
  • Geben Sie auch an, ob das Video verändert und bearbeitet werden darf (z. B. Musik austauschen, einzelne Sequenzen herausschneiden, usw.);
  • Liegen zeitliche Befristungen vor (z. B. Verwendung ist nur für wenige Monate gestattet)?
  • sonstige Beschränkungen (z. B. Nutzung nur für eine bestimmte Anzahl „Klicks/Views“, Downloads, usw.)

Inhalte

Das sind zum Beispiel Bilder, Musik, Clips, Animationen, Grafiken, Texte,…

Verwertungsgesellschaft

Verwertungsgesellschaften vertreten die Rechte von Künstlern (Musiker, Filmschaffende, Autoren, usw.)

Einwilligung

Die Zustimmung der mitwirkenden Personen zur Verwendung des Videos sollte im selben Umfang vorliegen, wie es mit dem Produzenten vereinbart wurde. Auch hier gilt: Es sollte gestattet sein, das Video an die APA für die Zurverfügungstellung im APA-OTS Video-Manager weiterzugeben.

Bei Kindern und Minderjährigen (alle Personen unter 18) müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) gefragt werden und zustimmen.

(Text zur Verfügung gestellt von RA Mag. Ernst Mühlfellner, FMO Rechtsanwaltskanzlei www.fmo.co.at)

Ansprechpartner

DI (FH)  Robert Nowak
DI (FH) Robert Nowak
Produktmanager APA-OTS Video-
Manager / OTS-Journalistendaten
+43 1 360 60-5338
robert.nowak@apa.at

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